ZOLL- UND VERBRAUCHSTEUERSTRAFVERFAHREN
Im Rahmen der Globalisierung ergeben sich viele Gefahrenquellen für ein – auch unbeabsichtigtes – zollrechtlich vorwerfbares Verhalten. Die Verfolgung von Zollhinterziehung und Steuerhinterziehung wird nach den Vorschriften der Abgabenordnung durchgeführt. Zollhinterziehung ist also wie die Steuerhinterziehung nach diesem Gesetz und den Einzelnormen strafbar.